Präzise Analyse sehr wichtig Einige Denkfehler beim Erben
Jeder fünfte Deutsche kann sich über ein Erbe von mehr als 250.000 Euro freuen - umso wichtiger ist es, sein Erbe vorausschauend zu gestalten, sich aber auch auf ein Erbe vorzubereiten.
Die Vermögensübertragung auf die nächste Generation gerät oft genug zum Streitpunkt, an dem sich ganze Familien entzweien. Dabei lässt sich eine Erbschaft ebenso planen, wie sich künftige Erben im Vorfeld informieren können. Hier einige wichtige Fakten.
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Beim Erben geht es nicht nur ums Geld
Heftige Auseinandersetzungen können sich schon um kleinste Beträge entzünden - bei einer Erbschaft spielen Emotionen wie Neid, Liebe enttäuschte Erwartungen und Rache eine nicht zu unterschätzende Rolle. Wer das verhindern will, sollte im Vorfeld professionelle Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung eines Testaments in Anspruch nehmen. Auch die Einbindung eines Testamentsvollstreckers kann sich lohnen, da er als Mediator fungieren kann.
Deutsches Erbrecht: Nachlass zur gesamten Hand
Es klingt etwas sperrig und geht auf germanisches Recht zurück: Fehlen eindeutige Regelungen, bilden die Erben zwangsläufig eine Erbengemeinschaft, bei der keiner alleine auf sein Anteil zugreifen kann - einer solchen Verfügung muss der gemeinsame Beschluss aller Beteiligten vorausgehen. Auseinandersetzungen sind also vorprogrammiert, zumal sich nicht alle vererbten Vermögenswerte so einfach aufteilen lassen wie bares Geld oder Bankguthaben. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist ein Testament sinnvoll, bei dessen Gestaltung aber auch Steuerberater ein Wort mitreden sollten.
Um den Pflichtteil kommen Eltern nicht herum."
Begrenzte Möglichkeiten: Kinder enterben und Ex-Partner ausschließen
Werden Kinder enterbt, sind sie zwar im Erbfall nicht entsprechend der gesetzlichen Erbfolge beteiligt, die Hälfte des sonst fälligen Anteils können sie trotzdem von den Erben beanspruchen. Um dies zu umgehen, müssen gravierende Gründe vorliegen. Soll der Pflichtteil verringert werden, empfiehlt sich eine intelligente Gestaltung des Erbes im Vorfeld, am besten ist der schriftliche Verzicht auf den Pflichtteil. Ist die Kommunikation gestört, kann ein Mediator weiterhelfen.
Unterschätzt wird oft, dass ehemalige Ehepartner über gemeinsame Kinder durchaus Zugriff auf das Erbe haben können. Auch für diesen Fall lässt sich testamentarisch vorsorgen, ein spezialisierter Rechtsanwalt oder Notar kann dies mit den geeigneten Regelungen ebenso unterbinden wie die Anwendung ausländischen Erbrechts, sollte der Erblasser oder künftige Erbe Auslandsberührung, beispielsweise durch einen zweiten Wohnsitz, haben.