Jedes EU-Land muss die Einlagensicherung eigenständig organisieren

Sicherheit in der Geldanlage Einlagensicherung bei Banken

Die gesetzliche Einlagensicherung sichert Bankguthaben ab, falls eine Bank zahlungsunfähig wird. Jedes EU-Land muss die Einlagensicherung eigenständig organisieren. Ob das Sicherungssystem im Fall einer übergreifenden Finanzkrise funktioniert, bezweifeln viele.

Seit 2014 verpflichtet eine EU-Richtlinie alle Mitgliedstaaten, nationale Einlagensicherungsfonds aufzubauen. Bis 2024 müssen diese mit dem erforderlichen Kapitalstock ausgestattet sein. Sollte eine Bank insolvent werden, sind die Einlagen der Kunden bis zu 100.000 Euro über diesen Fonds abgesichert. Darüber hinaus gibt es freiwillige Einlagensicherungssysteme, wie sie beispielsweise von Sparkassen und Genossenschaftsbanken aufgebaut werden.

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Die wichtigsten Fakten:

  • Banken müssen Kunden informieren, welchem Sicherungssystem sie angehören.
  • Pro Bank und Kunde sind 100.000 Euro abgesichert, 200.000 Euro bei Gemeinschaftskonten.
  • Abgesichert sind Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten, sowie Sparbücher und Sparbriefe.
  • Die garantierte Summe erhöht sich in bestimmten Fällen (zum Beispiel bei Verkauf des Eigenheimes, Ehescheidung, Rentenbeginn ...) auf 500.000 Euro. Diese erhöhte Absicherung ist auf sechs Monate begrenzt.   
  • Guthaben sind im Falle einer Insolvenz innerhalb von sieben Tagen an die Kunden auszuzahlen.   

Sicherung der Einlagen in Deutschland

Wegen des komplizierten Bankensystems ist die Einlagensicherung in Deutschland vergleichsweise unübersichtlich. Private Banken, öffentliche Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben jeweils ein eigenes Einlagensicherungssystem. Für private Banken übernimmt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen die Sicherung und gegebenenfalls die Entschädigung der Anleger. Für private Banken, die im Ausland ihren Sitz haben und in Deutschland Konten anbieten, ist das Sicherungssystem des jeweiligen Landes zuständig.

Seit 2014 verpflichtet eine EU-Richtlinie alle Mitgliedstaaten, nationale Einlagensicherungsfonds aufzubauen."

Absicherung von Banken aus dem EU-Ausland

Vielleicht haben Sie bei einer niederländischen, österreichischen oder französischen Bank ein Konto eröffnet, weil diese attraktivere Konditionen bieten. Sollte diese Bank zahlungsunfähig werden, brauchen Sie keine zusätzlichen Komplikationen bei der Auseinandersetzung mit einer ausländischen Institution zu befürchten. Ihre Ansprüche würden im Auftrag der ausländischen Bank über das deutsche Einlagensicherungssystem abgewickelt werden.

Fachleute bezweifeln, dass die Sicherungssysteme ausreichend sind. In diesen Fällen müssten die Staaten für die Einlagen einstehen. Dazu sind erfahrungsgemäß nur finanziell starke Staaten in der Lage. Wer sich für Angebote ausländischer Geldinstitute interessiert, sollte darum nicht nur auf die verlockenden Zinssätze, sondern auch auf das S&P oder Moody's and Fitch Rating des Heimatlandes der Bank schauen.

 

GFMS Nentwig Podcast:

Hierzu empfehlen wir Ihnen den GFMS Nentwig Podcast „Vergiss die Einlagen-Sicherung“. Hier können Sie reinhören!

 

Autor: Jürgen E. Nentwig, juergen.nentwig@gfmsnentwig.de

 

 

 

 

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