Erben und schenken: In Deutschland hochbürokratisch

Kompliziertes Deutschland Erben und Vererben

Deutschland ist ein Land der Erben. In den nächsten Jahren wird ein Billionenvermögen vererbt - eine gigantische Summe, die jahrzehntelangem Frieden und Wohlstand zu verdanken ist.

Erben und Vererben ist dabei gar nicht so einfach. Das deutsche Erbrecht ist kompliziert und entspricht nur noch zum Teil der Lebenswirklichkeit vieler Deutscher. Wer anders als gesetzlich vorgesehen vererben will, muss ein Testament aufsetzen. Doch das ist komplizierter als gedacht, denn es lassen sich kaum alle denkbaren Konstellationen im Todesfall voraussehen und berücksichtigen.

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Gigantische Vermögensübertragungen zu erwarten 

Ein paar Zahlen sollen das Ausmaß der Erbschaften verdeutlichen: 

  • im letzten Jahrzehnt wurde ein Vermögen von fast 1,5 Billionen Euro vererbt;
  • alleine in diesem Jahr werden es voraussichtlich 274 Milliarden Euro sein; 
  • bis 2024 gehen Schätzungen von weiteren 3,1 Billionen Euro sowie 5,8 Millionen Erbfällen aus;
  • beim Vererben spielen Immobilien eine immer größere Rolle. In den nächsten zehn Jahren werden sie fast die Hälfte des vererbten Vermögens ausmachen; 
  • der Staat profitiert vom Erben und Vererben. Die Steuereinnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer wachsen stetig und machten 2014 stattliche 5,4 Milliarden Euro aus 

In den Zahlen kommt nicht nur der über lange Zeit gewachsene Wohlstand der Bundesbürger zum Ausdruck. Sie sind auch ein Zeichen für den demografischen Wandel und die Umkehrung der Alterspyramide. Das Gros der geschätzten 3,1 Billionen - nämlich gut zwei Drittel - wird auf Erbschaften von einer auf die nächste Generation entfallen. Das restliche Drittel wird an überlebende (Ehe)partner gehen. 

Erbrecht und Erbschaftsteuer - nicht immer zeitgerecht 

Das deutsche Erbrecht im BGB stammt im Wesentlichen noch aus dem Kaiserreich. Es legt - wenn nichts anderes per Testament bestimmt ist - die gesetzliche Erbfolge fest. Dabei steht trotz einiger Reformen immer noch das traditionelle Familienbild im Hintergrund. Beim Erben gilt eine Rangfolge, die sich stark am Verwandtschaftsgrad zum Erblasser orientiert. Dabei gilt die Grundregel: wer dem Erblasser verwandtschaftlich näher stand, erbt bevorzugt. 

Dies trifft im Prinzip auch auf die Erbschaftsteuer zu. Die hier geltenden Freibetragsregelungen begünstigen in erster Linie überlebende Ehepartner und Kinder in der traditionellen Familie. Tatsächlich entspricht dies aber immer weniger der Realität. Nichteheliche Lebensgemeinschaften und Patchwork-Familien, die heute oft die Regel darstellen, haben dabei häufig Nachteile. 

Das deutsche Erbrecht im BGB stammt im Wesentlichen noch aus dem Kaiserreich. Es legt die gesetzliche Erbfolge fest."

Testament nur mit juristischem Rat 

Selbst vermeintlich "sichere" Lösungen wie das Berliner Testament können problematisch werden. Die starke Differenzierung beim Vermögen und der hohe Immobilienanteil erschwert Regelungen zusätzlich - denn eine Immobilie lässt sich nur schwer teilen.

Bevor eine testamentarische Verfügung vom Erblasser getroffen wird, sollte sich dieser mit Hilfe eines zertifizierten Nachlassplaners einen Überblick über seine Ziele und vorhandenen Vermögenswerte verschaffen sowie interdisziplinär eine Strategie zur Übertragung unter Wahrung des Familienfriedens finden. Die erarbeitete Lösung sollte dann durch spezialisierte Fachanwälte, Steuerberater und Notare umgesetzt werden. 

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