Seit Jahresbeginn gilt in der EU MiFID II

MiFID II hat nicht geholfen Fondskosten weiterhin nicht wirklich transparent

Seit Jahresbeginn gilt in der EU MiFID II - ein umfangreiches Regelwerk, das neben anderen Zielsetzungen für mehr Transparenz bei Finanzinstrumenten sorgen soll. Die Richtlinie verpflichtet Anbieter von Finanzprodukten - zum Beispiel Fonds - dazu, die mit der Anlage verbundenen Gesamtkosten offenzulegen und aufzuschlüsseln. Bisher war das für viele Anleger ein Buch mit sieben Siegeln.

Das Anliegen der Richtlinie ist sinnvoll. Viele Anlageentscheidungen werden heute ohne Kostenberücksichtigung getroffen. Dies ist ein Fehler, denn gerade bei Fonds fressen Gebühren, Provisionen, Aufschläge & Co einen erheblichen Teil der Rendite auf. Doch nachdem ein knappes Dreiviertel-Jahr seit der MiFID II-Einführung ins Land gegangen ist, zeigt ein stichprobenartiger Test der Zeitschrift WirtschaftsWoche, dass die Umsetzung der Richtlinien-Vorgaben eher schleppend vorangeht.

Welche Angaben fordert MiFID II? 

Grundsätzlich sind Finanzdienstleister nach MiFID II bei Finanzprodukten zu folgenden Angaben verpflichtet:

  1. Nennung der Gesamtkosten als Summe aus Dienstleistungskosten und          Produktkosten.
  2. Veranschaulichung der Rendite-Auswirkungen der Gesamtkosten in einer Vorher-/Nachher-Betrachtung. 
  3. Separater Ausweis erhaltener Provisionen im Zusammenhang mit produktbezogenen Dienstleistungen.
  4. Kostenausweis sowohl absolut (als Geldbetrag) als auch relativ (in Prozent); 
  5. Eine ggf. tabellarische Aufgliederung nach Anfangskosten, laufenden Kosten und Ausstiegskosten. 
  6. Angabe der Wechselkurse und wechselkursspezifischer Kosten bei Fremdwährungsanteilen eines Finanzproduktes. 
  7. Nennung der Kosten für die Einschaltung dritter Dienstleister.

Auch für Experten eine Herausforderung 

Mit der Umsetzung dieser Anforderungen tun sich viele Finanzienstleister offenbar schwer. Im Test der WirtschaftsWoche wurden mehrere Banken und Online-Broker gebeten, die Kosten gemäß den MiFID II-Vorgaben für eine zeitlich befristete Anlage in einem bestimmten Aktienfonds zu benennen. Nur wenige Anbieter waren in der Lage, die Anfrage binnen einer Woche zu beantworten. Bei den Antworten gab es signifikante Unterschiede - nicht nur bezüglich des Inhaltes, sondern auch im Hinblick auf die Art der Darstellung. 

Viele Anlageentscheidungen werden immer noch ohne Kostenberücksichtigung getroffen."

Das zeigt, dass selbst Experten Schwierigkeiten haben, die komplexen Regeln zu befolgen. Mindestens genauso gravierend ist, dass keine einheitliche "Sprachregelung" existiert, wie der Kostenausweis gestaltet werden soll.

Das erschwert aber aus Anlegersicht den Vergleich nachhaltig. Ein wesentliches Ziel von MiFID II  - nämlich für mehr Kostentransparenz zu sorgen - wurde bisher nicht erreicht. 

Die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde wird noch einige Anstrengungen unternehmen müssen, bis die von MiFID II gewünschte Transparenz Wirklichkeit wird.

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