Eine ganze Reihe von Handwerkerkosten lassen sich im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen

Schornsteinfegeraufwendungen gehören dazu Handwerkerkosten steuerlich geltend machen

Eine ganze Reihe von Handwerkerkosten lassen sich im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen, sollten dafür alle Voraussetzungen erfüllt sein. Hier ein Überblick.

Werden für die selbstgenutzte Wohneinheit Handwerkerleistungen in Anspruch genommen, beteiligt sich der Fiskus an den Kosten zur Wiederherstellung, Verschönerung oder Renovierung ebenso wie zur Einrichtung oder für Elektro- und Haushaltsgeräte - auch für eigene Ferienwohnungen oder Wochenendhäuser.

Finanzbehörde übernimmt Teil der Handwerkerkosten

Zunächst sind einige Voraussetzungen zur erfüllen: Die anfallenden Arbeiten sind von einer Firma zu erledigen, die eine ordentliche Rechnung stellt und per Überweisung bezahlt wird. Dann können Steuerzahler 20 Prozent von bis zu 6.000 Euro pro Jahr für den Handwerkerlohn und Fahrtkosten, aber auch für Verbrauchs- und Hilfsmittel sowie Maschinen- oder Entsorgungskosten geltend machen. Material hingegen, wie beispielsweise Fliesen, Farben oder Tapeten, sind davon ausgenommen.

Darüber hinaus fallen Instandhaltungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Überprüfung der Blitzschutzanlage, Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen, TÜV-Prüfung des Fahrstuhls, Legionellenprüfung oder Instandhaltung des Hausanschlusses, durch Handwerker ebenfalls unter die steuerlich ansetzbaren Leistungen.

Grundsätzlich vom Fiskus anerkannt werden somit: 

  • Renovierung und Austausch von Türen und Fenstern
  • Malerarbeiten im und am Haus
  • Arbeiten am Dach und der Fassade
  • Pflasterarbeiten auf dem Hof
  • Wartung der Heizungsanlage
  • Schlüsseldiensteinsatz zum Öffnen der Wohnungs- oder Haustür
  • Schornsteigerfegergebühren sowie Kosten für Blitzableiterkontrolle
  • Verlegen von Bodenbelägen
  • Modernisierung des Badezimmers oder der Einbauküche
  • Reparaturen an Elektronik- und Haushaltsgeräten 

Wichtig ist, dass Handwerker diese Arbeiten ausführen und eine regelrechte Rechnung ausstellen: Lohn- und Materialkosten müssen nämlich getrennt ausgewiesen werden. Das kann auch prozentual geschehen, solange ein realistischer Rahmen eingehalten wird. Die Rechnung darf auf keinen Fall bar bezahlt werden, das Finanzamt wird dann die Kosten nicht anerkennen. 

Die Rechnung darf auf keinen Fall bar bezahlt werden, das Finanzamt wird dann die Kosten nicht anerkennen."

Eine geschickte Kombination mit haushaltsnahen Dienstleistungen eröffnet einen weiteren attraktiven steuerlichen Gestaltungsspielraum, so dass insgesamt bis zu 5.710 Euro von der Steuer abgezogen werden können. Hier bieten sich auch Umzugskosten für den Transport oder die Renovierung sowie Gartenarbeiten an: Wird nämlich beispielsweise im Garten eine Stützmauer neu errichtet, lassen sich die Handwerkerkosten wahlweise auch unter der Rubrik haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, um die Höchstbeträge effektiv auszuschöpfen.

Lohnkosten der Umzugsfirma gehören ebenfalls zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, während die Löhne für die Handwerker, die die Renovierung der alten Wohnung erledigen, zu den Handwerkerkosten zählen.

Kontakt zu mir

Hallo!
Schön, dass Sie mich kennenlernen möchten.