Oftmals nervig, aber insgesamt sehr lukrativ: Die Einkommensteuererklärung

Den Fiskus an den Kosten beteiligen Mit Immobilien Steuern sparen

Der Kauf von Immobilien liegt im Trend. Angesichts der anhaltend niedrigen Zinsen und der aktuellen Turbulenzen um den Euro, verspricht der Kauf von Grundstücken, Häusern oder Eigentumswohnungen eine wertstabile Anlagealternative. Der Wermutstropfen dabei sind die Steuern. Aber es gibt Möglichkeiten zu sparen.

Es ist vor allem die Grunderwerbsteuer, die belastet. Bei jeder Immobilientransaktion verdient der Fiskus über sie kräftig mit. Neben den Notar- und Grundbuchkosten sowie eventuellen Maklergebühren gehört diese Steuer zu den nicht unerheblichen Nebenkosten des Immobilienkaufs. Wer sein Objekt später gewinnbringend veräußern möchte, muss erst den Betrag der zuvor geleisteten Nebenkosten beim Kaufpreis erzielen, um überhaupt in die Gewinnzone zu kommen.

So lässt sich die Grunderwerbsteuer reduzieren

Die Steuersätze werden bei der Grunderwerbsteuer von den Bundesländern festgelegt und weisen beträchtliche Unterschiede auf. Spitzenreiter sind die Bundesländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein mit jeweils 6,5 Prozent Steuersatz. Steuerlich am günstigsten ist der Immobilienerwerb in Bayern und Sachsen. Hier sind nur 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer fällig.

Wer nahe einer Landesgrenze nach einem Objekt sucht und den Standort dabei geschickt wählt, kann alleine dadurch schon Steuern sparen. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro zum Beispiel macht ein halbes Prozent Unterschied beim Steuersatz schon ein Ersparnis von 1.500 Euro aus.

Auch sonst lässt sich die Steuerlast bei der Grunderwerbsteuer reduzieren: 

  • Wenn Sie den Grundstückskauf und den Hausbau vertraglich und auch zeitlich trennen, müssen Sie die Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis bezahlen. Voraussetzung für die Anerkennung dieses Konstrukts ist allerdings, dass der Grundstücksverkäufer und der Bauunternehmer nicht identisch sind. 
  • Rechnen Sie bewegliche Einrichtung und Zubehör-Gegenstände aus dem Kaufpreis raus. Bei Gebrauchtimmobilien wird zum Beispiel häufig die Einbauküche oder eine Dachmarkise mitverkauft. Wenn diese Güter im Notarvertrag extra aufgelistet und bewertet werden, fallen sie nicht unter den Preis für das Objekt. Für sie müssen daher keine Steuern gezahlt werden. 
  • Eine weitere Steuerspar-Option betrifft gebrauchte Eigentumswohnungen. Hier müssen Sie als Käufer in der Regel zusammen mit dem Kauf den Anteil des Voreigentümers an der Instandhaltungsrücklage ablösen. Wenn dieser Rücklagenanteil separat im Kaufvertrag ausgewiesen wird, fällt hierfür laut Rechtsprechung keine Grunderwerbsteuer an.  

Diese Möglichkeiten gibt es noch

Jeder sollte die verfügbaren Möglichkeiten, Steuern zu sparen, unbedingt nutzen."

Im Rahmen der laufenden Steuererklärung sind die Möglichkeiten zum Steuern sparen begrenzt. Handwerkskosten für Renovierung und Reparaturen können in einem gewissen Umfang geltend gemacht werden. Abzugsfähig sind aber nur 20 Prozent der reinen Arbeitskosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro, nicht dagegen die Materialkosten. Ansonsten besteht noch die Chance, Wohn-Riester-Beiträge steuermindernd geltend zu machen.

 

 

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