Altverträge gelegentlich hinterfragen Hausratversicherung überprüfen
Die Hausratversicherung regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen, kann sich durchaus lohnen: Die Versicherungsbedingungen haben sich in den letzten Jahren teilweise drastisch verbessert.
Kleine Änderungen können oftmals große und nicht vorhersehbare Wirkungen nach sich ziehen - vor allem in puncto Versicherungsbedingungen. So gehört der Verzicht auf die Einrede wegen grober Fahrlässigkeit heute schon fast zum Standard, ist in sehr vielen alten Hausratversicherungen jedoch nicht vorgesehen und festgeschrieben.
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Bessere Versicherungsbedingungen und notwendige Summenanpassungen
Es gibt gute Gründe, auch scheinbar gute Versicherungsverträge hin und wieder zu prüfen. Insbesondere in der Hausratversicherung können Versicherungsnehmer mit einem Wechsel oder einer Umstellung auf neue Tarife große Vorteile generieren: War es früher üblich, die Leistung wegen grob fahrlässigem Verhalten zu verweigern, gilt das heute als versichert. Verlässt also ein Versicherter seine Wohnung kurz und schließt deswegen nicht ab, wäre ein Einbruch in dieser Zeit nicht komplett abgedeckt - außer der Versicherer verzichtet auf eine Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit.
Ebenso wichtig ist jedoch die Überprüfung der Versicherungssumme, denn im Laufe der Jahre wird vieles neu angeschafft, ausgetauscht und erneuert. Die einst passende Absicherung ist dann nicht mehr ausreichend, was im Schadensfall ärgerlich ist: Die Entschädigung wird nämlich in dem Verhältnis gekürzt, wie eine Unterversicherung festgestellt wird.
Es gibt gute Gründe, auch scheinbar gute Versicherungsverträge hin und wieder zu prüfen."
Der Wert des Hausrates wird ohnehin gern unterschätzt, hier hilft eine detaillierte Auflistung, um eine klare Vorstellung zu erhalten. Alleine die Wäsche, aber auch Bücher, CDs, Möbel, Elektrogeräte und Accessoires, die sich im Laufe der Zeit ansammeln, sprengen in vielen Fällen die pauschalen Beträge je Quadratmeter Wohnfläche.
Es hängt also sowohl von der Fläche als auch vom Anteil an Wertgegenständen ab, welche Wertermittlung sich am besten eignet. Wichtig ist, dass der Hausrat zum Neuwert versichert wird, also immer zu dem Betrag, der zu einer Neuanschaffung notwendig wäre. Mit ein wenig Aufwand können Versicherungsnehmer eine belastbare Grundlage ermitteln, um weder über- noch unterversichert zu sein und sich im Schadensfall zu 100 Prozent auf ihre Hausratversicherung verlassen zu können.