Der Wegfall der üblichen zwei Monats-Kaltmieten als Provision schmerzt

Bestellerprinzip und die Maklerbranche "Ich habe mein Gewerbe abgemeldet"

Die Immobilienpreise entwickeln sich dynamisch. In Ballungsgebieten und Großstädten ist Wohnraum extrem knapp, die Mieten erreichen trotz Mietpreisbremse immer neue Rekorde - eigentlich sollten dies gute Zeiten für Immobilien-Makler sein. Doch das Gegenteil ist der Fall. Die Branche klagt.

Ein wesentlicher Grund dafür ist das vor zwei Jahren eingeführte Bestellerprinzip bei Vermietungen. Danach muss bei der Vermittlung von Mietwohnungen derjenige den Makler bezahlen, der ihn auch bestellt hat. Das ist eigentlich logisch und konsequent, widerspricht aber der jahrelangen üblichen Praxis. Danach beauftragte der Vermieter den Makler, wälzte die Makler-Provision aber auf den Mieter ab. Der - froh, überhaupt eine Wohnung zu haben - zahlte in der Regel anstandslos.

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Das Bestellerprinzip zeigt nachhaltig Wirkung

Das Bestellerprinzip war wie die Mietpreisbremse ein SPD-Anliegen in der Großen Koalition. Damit wollte man die Position der Mieter auf dem von starkem Nachfragedruck gekennzeichneten Wohnungsmarkt stärken. Und anders als die Mietpreisbremse, die weitgehend verpufft ist, zeigt das Bestellerprinzip nachhaltig Wirkung. Das Geschäftsmodell vieler Makler, die mit Mietvermittlung gutes Geld verdienten, geht nicht mehr auf. Die Branche lief denn auch Sturm gegen die Neuregelung - vergeblich, inzwischen haben zwei höchstrichterliche Urteile die Änderung bestätigt. 

Seit das Bestellerprinzip gilt, sind die Vermietungsaufträge an Makler drastisch zurückgegangen. Vermieter, die früher die Vermietungsarbeit gerne an den Makler abgaben, weil das für sie kostenlos war, überlegen sich die Bestellung heute zweimal. Bei der hohen Nachfrage nach Wohnraum werde sich auch so schnell ein passender Mieter finden, mutmaßt mancher. Wie sehr das das Geschäft der Makler beeinträchtigt, belegt eine neuere Umfrage des Maklervermittlungsportals Homeday, an der 214 Maklerbüros teilgenommen haben.

Albtraum Bestellerprinzip bei Immobilienkäufen 

Drei Viertel der Befragten gaben dabei an, weniger oder gar keine Vermietungsaufträge mehr zu bekommen. Außerhalb der Immobilien-Hotspots musste jeder fünfte Makler das Vermietungsgeschäft de facto einstellen, insgesamt ist es jeder siebte. Die damit verbundenen Umsatzeinbußen konnten zwei Drittel der Makler nicht anderweitig kompensieren.

SPD, Grüne und Linke wollen das Bestellerprinzip im Falle von Regierungsverantwortung nach der Bundestagswahl auch bei Immobilienkäufen einführen."

Sie müssen jetzt mit deutlich weniger Einnahmen auskommen. Der Wegfall der üblichen zwei Monats-Kaltmieten als Provision schmerzt. Nur sechs Prozent der Maklerbüros stehen heute besser da als vor Einführung des Bestellerprinzips. Betroffen sind vor allem kleine Maklerfirmen mit bis zu fünf Mitarbeitern.

Und das könnte nicht einmal das Ende der Fahnenstange sein. SPD, Grüne und Linke wollen das Bestellerprinzip im Falle von Regierungsverantwortung nach der Bundestagswahl auch bei Immobilienkäufen einführen. Es wäre für viele Makler vermutlich der Todesstoß. Und mancher Makler, der sein Gewerbe bis dahin noch nicht abgemeldet hat, würde sich spätestens dann nach Alternativen umsehen.

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