Die wegen ihrer Langsamkeit oft gescholtene Justiz gibt ihr Möglichstes, um auch in der Corona-Krise weiter arbeitsfähig zu bleiben

Auch die Justiz leidet Im Namen des Virus

Was noch vor Kurzem unvorstellbar schien, ist inzwischen Realität. Der Corona-Virus hat das öffentliche Leben in Deutschland weitgehend zum Stillstand gebracht. Und ein Ende dieses Zustands ist nicht abzusehen. Betroffen ist nicht nur die Wirtschaft, sondern auch das Justizwesen.

Öffentlichkeit ist ein Wesensmerkmal von Gerichtsverfahren und selbst, wenn diese ausgeschlossen wird - in Prozessen kommen zwangsläufig Menschen zusammen. Richter, Anwälte, Kläger und Beklagte, Zeugen, Gutachter, Schöffen, ... . Recht sprechen im Home Office geht schlicht nicht.

Autorenbox (bitte nicht verändern)

Schnell noch Verfahren zu Ende geführt

Angesichts der drohenden Einschränkungen bemühte sich manches Gericht in den letzten Tagen noch um eine Beschleunigung laufender Verfahren, um doch noch zum Urteil zu kommen. In vielen Fällen ist das aber nicht möglich. Etliche Gerichte leiden bereits heute unter Überlastung und Verfahrensstau. Die Corona-Krise wird diese Situation noch verschärfen. Vorgesehene Termine können einstweilen nicht stattfinden und müssen verlegt werden. In der Zwischenzeit steht das Rechtswesen aber nicht still. Es ergeben sich neue Sachverhalte, die zu Prozessen führen, auch wenn Corona das Leben entschleunigen mag.

In einigen Bereichen hat ein Prozessaufschub sogar ernste Konsequenzen. Wird zum Beispiel ein Strafprozess mehr als drei Wochen unterbrochen, muss er nach geltendem Recht von vorne anfangen - mit der kompletten Beweisaufnahme. Das würde nicht nur einen ungeheuren Aufwand mit unnützer Doppelarbeit bedeuten, mancher Straftäter könnte sich womöglich über solche Verzögerungen freuen. Das Bundesjustizministerium arbeitet daher bereits an einer gesetzlichen Regelung, die es ermöglichen soll, Hauptverhandlungen bis zu drei Monate und zehn Tage zu unterbrechen - allerdings nur aus Infektionsschutzgründen.

Recht sprechen im Home Office geht schlicht nicht."

So wenige Prozesse wie möglich

Ansonsten kann das Bemühen derzeit nur sein, neue Prozesse zu vermeiden und sich außergerichtlich zu einigen. Bayerns Justizministerium hat zum Beispiel Staatsanwälten empfohlen, soweit wie möglich Anklagen in Strafbefehle umzuwandeln, so dass sich ein Prozess erübrigt. In Zivilstreitigkeiten soll bei geringen Streitwerten eine Einigung via Telefon oder Mail angestrebt werden. In Hamburg will man die Haftprüfung als audiovisuelle Anhörung per Tablet durchführen. Auch die Gefängnisse schotten sich ab. Die Vollstreckung von Jugendarrest und Ersatzfreiheitsstrafen ist vielfach ausgesetzt.

Die wegen ihrer Langsamkeit oft gescholtene Justiz gibt ihr Möglichstes, um auch in der Corona-Krise weiter arbeitsfähig zu bleiben. Doch lange werden sich solche Hilfslösungen nicht durchhalten lassen.

Kontakt zu mir

Hallo!
Schön, dass Sie mich kennenlernen möchten.