Der Schutz der gesetzlichen Pflegeversicherung erweist sich im Ernstfall als löchrig

Private Pflegezusatzversicherung Pflege-Lücke schließen

Der Schutz der gesetzlichen Pflegeversicherung erweist sich im Ernstfall als löchrig, diese Finanzierungslücken können existenzbedrohend sein. Rechtzeitig vorzusorgen, ist die einzige Lösung.

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Die Anzahl Pflegebedürftiger steigt kontinuierlich an, so dass die gesetzliche Pflegeversicherung regelmäßig an ihre Grenzen stößt. Grundsätzlich soll eine angemessene Versorgung im jeweiligen Pflegegrad abgesichert sein, doch die tatsächlichen Kosten übersteigen oft genug die Versicherungsleistungen. Betroffene und in der Folge deren Angehörige müssen einen nicht zu unterschätzenden Eigenanteil aufbringen, sofern diese Finanzierungslücke nicht mit geeigneten Instrumenten geschlossen wurde.

Eigenanteil in der Pflege - unterschiedliche Wege zur Finanzierung

Grundsätzlich ist das gesetzliche Sicherungsnetz als Grundversorgung anzusehen; die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die Pflegekosten also nur teilweise ab. Können Betroffene die offenen Beträge nicht aus eigener Kraft bezahlen, übernimmt das Sozialamt die Hilfe zur Pflege. Allerdings werden zunächst die Einkommensverhältnisse der nächsten Angehörigen, also der Kinder, unter Berücksichtigung der relativ hohen Freibeträge geprüft. Im Ernstfall müssen sie mit einem Elternunterhalt zur Finanzierung der Pflegekosten beitragen.

In der Regel ist dies notwendig, wenn Pflegebedürftige stationär untergebracht werden müssen. Die Betreuung in einer entsprechenden Einrichtung wird von der Pflegeversicherung in Abhängigkeit vom festgestellten Pflegegrad bezuschusst: Im Pflegegrad 2 werden beispielsweise 770 Euro pro Monat zugesteuert, im Pflegegrad 5 schon 2.005 Euro. Die tatsächlichen Kosten sind jedoch meist deutlich höher, zumal die Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten des Betreibers ohnehin vom Pflegebedürftigen getragen werden müssen. Im Jahr 2018 belief sich dieser Eigenanteil demnach im Durchschnitt auf 1.830 Euro pro Monat, wobei die Bandbreite abhängig von der konkreten Einrichtung sehr breit ist.

Die Anzahl Pflegebedürftiger steigt kontinuierlich an."

Pflegezusatzversicherungen

Um dieser finanziellen Belastung zu entgehen, empfehlen sich verschiedene Pflegezusatzversicherungen: die Pflegerenten-, Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherung. Die Pflegekosten- und die Pflegetagegeldversicherung setzen bei Abschluss einen annehmbaren Gesundheitszustand voraus, was diese Produkte für ältere oder bereits gesundheitlich beeinträchtigte Personen ungeeignet macht. Im Gegensatz dazu kann eine Pflegerentenversicherung ebenso ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden wie die staatliche geförderte Pflege-Bahr-Versicherung, die aber genau aus diesem Grund im Vergleich auch teuer sind.

Auch hier gilt: Je früher eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird, desto besser. Dann können Sie nämlich die beste Variante, nämlich die Pflegetagegeldversicherung, wählen, die im Pflegefall abhängig vom festgestellten Pflegegrad das vereinbarte Tagegeld auszahlt - und das zur freien Verwendung.

 

Autor: Jürgen E. Nentwig, juergen.nentwig@gfmsnentwig.de

 

 

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