Serie Finanzwissen: Finanzwissen Anleihen Risiken bei Genussscheinen, synthetischen und Tier-Anleihen
Einige besondere Formen von Anleihen bergen spezielle Risiken, die auch bei diesen vom Grundsatz her als relativ sicher geltenden Wertpapieren zu gravierenden Verlusten führen können. Die Ursachen liegen in der konkreten Ausgestaltung, die detailliert geprüft werden sollte.
Anleihen sind keineswegs einheitlich gestaltet, was die Einschätzung in Bezug auf das jeweilige Risiko erschwert. Vor allem Genussscheine sowie synthetische oder Tier-Anleihen verdienen daher eine nähere Betrachtung. Gehen Sie dabei nicht oberflächlich vor, denn nur der Begriff Anleihe oder festverzinsliches Wertpapier ist kein Garant für eine unproblematische Anlage.
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1. Genussscheine
Schon wegen der fehlenden Standardisierung in den Bedingungen von Genussscheinen sollten sich Anleger mit folgenden Risiken auseinandersetzen: In der Regel sind weder die Ausschüttungen während der Laufzeit noch die Rückzahlung des Nennwertes garantiert. Möglich ist eine Mindestverzinsung, die auch bilanzunabhängig vereinbart werden kann, oder ein Nachzahlungsanspruch, sollte das jeweilige Unternehmen künftig einen Bilanzgewinn generieren - hier sind in jedem Fall die konkreten Emissionsbedingungen verbindlich.
Anleger sollten sich auch mit dem Emittenten selbst befassen - und das nicht nur wegen der Wahrscheinlichkeit der Ausschüttungen. Muss dieser nämlich Insolvenz anmelden, wäre das Kapital verloren - Genussscheine sind regelmäßig mit Nachrangabrede ausgestattet. Darüber hinaus gilt meist ein Sonderkündigungsrecht für den Emittenten, die vorzeitige Rückzahlung könnte die Möglichkeiten der erneuten Anlage verschlechtern. Da Genussscheine oft in relativ kleiner Stückzahl begeben werden, steigt das Risiko, diese nicht wunschgemäß veräußern zu können.
Anleger sollten sich auch mit dem Emittenten selbst befassen."
2. Synthetische Anleihen
In diesen Anleihen werden verschiedene Emittenten zusammengefasst, was das Emittentenrisiko, also die Gefahr eines Kreditereignisses, erhöht und auch schwerer einschätzbar macht. Hier wirkt sich nicht nur eine Zahlungsunfähigkeit aus, sondern auch Umschuldungen oder Umstrukturierungen, die dem Emittenten regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht eröffnen. Abhängig von den Bedingungen kann bei einer Kündigung auch der Tausch mit anderen Anleihen, die einen kleineren oder gar keinen Wert ausweisen, vorgenommen werden.
Diese sehr komplexen Wertpapiere enthalten also Risiken, die nicht immer auf den ersten Blick erkennbar sind. Vor allem Banken nutzen synthetische Anleihen zur Absicherung ihrer eigenen Geschäfte, sollte der ursprüngliche Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen können. In einigen Ländern sind diese Anleihen für Privatanleger gar nicht zugänglich.
3. Tier-Anleihen
Bei diesen besonderen Anleihen ist der Gläubigerschutz ausgesprochen gering, zunächst werden im Insolvenzfall die erstrangigen Anleihen bedient. Damit steigt nicht nur das Risiko des Ausfalls im Vergleich zu klassischen Anleihen, auch die Anfälligkeit des Kurses bei Veränderung der Bonität des Emittenten ist sehr groß. Der Anspruch auf Zinszahlungen ist in der Regel nicht garantiert, selbst bei Erholung der Ertragslage muss diese dann nicht nachgeholt werden. Darüber hinaus besteht ein erhebliches Risiko, dass sich die Tier-Anleihen nicht zum gewünschten Termin oder Preis veräußern lassen.
Die vom Autor als Basis für diesen Artikel verwendeten Informationen sind vom Rechteinhaber des Grundlagenwissen: Investmentfonds und die Risiken, der fundsware GmbH, zur Verfügung gestellt worden.