Der Jahreswechsel ist ein Zeitpunkt, zu dem häufig steuerliche Änderungen in Kraft treten

Blick voraus Steuerliche Änderungen ab 2022

Der Jahreswechsel ist ein Zeitpunkt, zu dem häufig steuerliche Änderungen in Kraft treten. Das gilt auch für den näher rückenden Jahreswechsel 2021/2022. Wir geben einen Überblick über einige wichtige Neuregelungen - sie betreffen in erster Linie Unternehmen.

Womöglich ist auch noch mit weiteren Änderungen zu rechnen, wenn die neue Bundesregierung ihre Arbeit erst richtig aufgenommen hat und ihre Vorhaben in die Tat umsetzt. Aber das ist einstweilen Zukunftsmusik.

Autorenbox (bitte nicht verändern)

Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts

Die wichtigste Änderung im Bereich der Unternehmensertragsteuern bringt wohl das Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (KöMoG). Personengesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften haben danach künftig die Option, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. Ziel ist, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen Familienunternehmen in Deutschland zu stärken. Daneben werden mit dem KöMoG weitere Maßnahmen umgesetzt - u.a. bei der körperschaftsteuerlichen Behandlung von Währungsschwankungen und durch Änderungen im Umwandlungsteuergesetz.

Maßnahmen gegen Steuerschlupflöcher/Fristverlängerung

Steuervermeidern und Steuerflüchtlingen das Leben schwer zu machen, ist eine fiskalische Daueraufgabe. Dazu dient auch das "Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb". Es sieht strengere Regelungen für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen vor. Dem gleichen Zweck dient das "Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie" (auch ATAD-Gesetz).

Quasi nebenbei wurden im ATAD-Gesetz auch die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung verlängert. Nicht beratene Steuerpflichtige müssen die Steuererklärung 2020 bis 31. Oktober 2021 abgeben. Steuerberatene Steuerpflichtige haben Zeit bis 31. Mai 2022.

Wegfall von Corona-Steuerentlastungen

Etliche wegen der Corona-Krise getroffene steuerliche Maßnahmen zur Linderung der wirtschaftlichen Pandemie-Folgen werden wohl 2022 auslaufen oder strenger gehandhabt werden. Das betrifft zum Beispiel fiskalisches Entgegenkommen bei Stundungen, Vollstreckungen oder Ratenzahlungen. Auch die steuerliche Behandlung von Verlusten, Kurzarbeitergeld-Regelungen und steuerfreie Beihilfen könnten betroffen sein. Was tatsächlich gilt, hängt allerdings auch von der weiteren Corona-Entwicklung ab.

Personengesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften haben die Option, sich wie eine KG besteuern zu lassen."

Neuerungen bei der Umsatzsteuer

Die Corona-induzierte Umsatzsteuerabsenkung für die Gastronomie auf 7 Prozent wird bis Ende 2022 verlängert.

Die Steuerbefreiung für die Verwaltung von Investmentvermögen wird durch das Fondstandortgesetz ausgedehnt.

Neue umsatzsteuerliche Regelungen gelten im Rahmen des sogenannten Mehrsteuer-Digitalpakts für Versandhändler und eCommerce-Anbieter.

Weitere Maßnahmen in aller Kürze

Hier noch drei Neuerungen:

  • Änderungen bei der Kapitalertragsteuer für beschränkt Steuerpflichtige bringt das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz.
  • Die Sachbezugsfreigrenze steigt von 44 auf 50 Euro pro Monat.
  • Es gelten verlängerte Fristen beim Investitionsabzugsbetrag.

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