Der Bundesfinanzhof hat mit einem aktuellen Urteil die Spielräume für steuerfreie Vermögensübertragungen innerhalb von Familien erweitert

Familienheim Vermögen steuerfrei übertragen

Wie der Bundesfinanzhof ein neues Sparmodell ermöglicht.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem aktuellen Urteil die Spielräume für steuerfreie Vermögensübertragungen innerhalb von Familien erweitert. Im Zentrum steht die Frage, wie sich die Steuerbefreiung für das sogenannte Familienheim anwenden lässt, wenn eine Immobilie in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eingebracht wird. Das Urteil (Az. II R 18/23) schafft Klarheit – und öffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten für Eigentümer, die Vermögen langfristig sichern wollen.


Das Prinzip der Steuerfreiheit

Nach geltendem Recht bleibt die Übertragung eines selbst genutzten Familienheims zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern steuerfrei, solange die Immobilie unmittelbar und dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt wird. Diese Regelung soll die gemeinsame Lebensführung erleichtern und das Familienvermögen schützen.

Neu ist nun die Auslegung des BFH: Auch wenn das Haus in eine Familiengesellschaft (GbR) eingebracht wurde, kann die Steuerbefreiung greifen – sofern beide Ehepartner zu gleichen Teilen beteiligt sind und das Objekt weiterhin zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Damit gilt: Die rechtliche Hülle ändert nichts an der tatsächlichen Nutzung.


Die Familien-GbR als Gestaltungsinstrument

Die Einbringung eines Eigenheims in eine GbR war bislang mit Unsicherheit behaftet, weil Steuerbehörden darin oft eine „mittelbare“ Nutzung sahen – und damit den Anspruch auf Steuerfreiheit verneinten. Das neue Urteil widerspricht dieser Praxis.

Damit wird ein Modell möglich, das gleich mehrere Vorteile bietet:

  • Flexibilität bei der Vermögensnachfolge: Übertragungen können in Etappen erfolgen, etwa durch schrittweise Abgabe von Gesellschaftsanteilen.
  • Nutzung von Freibeträgen: Die Schenkungsteuerfreibeträge – etwa 500.000 Euro zwischen Ehegatten – können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden.
  • Wertsteigerung im Familienbesitz: Die Immobilie bleibt im gemeinsamen Eigentum, selbst wenn Anteile übertragen werden.

Das Modell erlaubt damit eine feinere steuerliche Planung als eine klassische Übertragung des gesamten Hauses auf einmal.


Abgrenzung und Bedingungen

Die Entscheidung gilt jedoch nicht pauschal für jede Immobilie in einer Gesellschaftsstruktur. Entscheidend sind drei Voraussetzungen:

  1. Das Haus muss weiterhin von den Ehegatten selbst bewohnt werden.
  2. Die Gesellschaft darf keine gewerbliche Tätigkeit ausüben oder fremde Dritte beteiligen.
  3. Die Beteiligungen müssen gleich verteilt sein, um den Charakter der gemeinsamen Nutzung zu wahren.

Sind diese Bedingungen erfüllt, erkennt der BFH die Übertragung als steuerfreie Schenkung an – auch wenn sie formal über Gesellschaftsanteile erfolgt.


Bedeutung für Vermögensplanung und Nachfolge

Die Familien-GbR wird zu einem legitimen Werkzeug, um Immobilienbesitz steueroptimal zu gestalten – solange die Nutzung authentisch bleibt."

Das Urteil hat weitreichende Folgen. Es schafft Rechtssicherheit für tausende Familien, die ihre Immobilien in Gesellschaftsformen halten – etwa zur Nachlassplanung, für Renovierungen oder zur Absicherung von Erben.

Zugleich markiert es einen Trend: Die Grenze zwischen privatem und gesellschaftlichem Eigentum wird steuerlich flexibler interpretiert, solange der Zweck familiär bleibt. Damit eröffnen sich neue Wege, Vermögen generationenübergreifend zu sichern, ohne den Charakter des Familienheims zu verlieren.


Fazit

Mit seiner Entscheidung bestätigt der Bundesfinanzhof, dass Steuerrecht und Lebenswirklichkeit näher zusammenrücken dürfen. Die Familien-GbR wird zu einem legitimen Werkzeug, um Immobilienbesitz steueroptimal zu gestalten – solange die Nutzung authentisch bleibt.

Das Modell ersetzt keine Beratung, aber es signalisiert: Gestaltung ist erlaubt, wenn sie den Kern der Regel – die gemeinsame Wohnnutzung – wahrt. Der Weg zur steuerfreien Vermögensübertragung wird damit klarer, aber auch anspruchsvoller in der Umsetzung.

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