In keiner Bank besteht ein explizites Verbot, welches einer verschleierten Frau das Betreten des Kundenbereichs verwehrt

Verschleierte Frau muss Filiale verlassen Vermummungsverbot in Sparkasse

Eine junge Muslima mit Gesichtsschleier wird aus einer Sparkasse in Neuss geworfen und zeigt daraufhin das Institut an. Da von der Zwanzigjährigen eine potenzielle Gefahr ausging, sah sich die Bank zu diesem Schritt berechtigt.

Es war nicht die Muslima in Person, die einen Angestellten der Sparkasse Neuss bei ihrem Betreten des Kundenbereichs zu Abwehrmaßnahmen veranlasste. Es war vielmehr ihr Gesichtsschleier, wegen dem ihr der Zutritt verwehrt wurde. Nach Polizeiangaben eskalierte die Aufforderung zum Verlassen der Filiale in einem handfesten Streit, bei welchem die Frau aus dem Haus entfernt wurde und sich Schürfwunden zugezogen haben will.

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Ein Opfer der aktuellen Zuwanderungskrise?

Sie könnten den Rauswurf der Muslima der momentanen Einwanderungskrise zuordnen und vermuten, dass der Angestellte der Sparkasse eventuell übereifrig gehandelt hat. Das Institut erklärte der regionalen Zeitung, dass der Vorfall keinerlei religiösen Ressentiments geschuldet ist. Vielmehr stellen verschleierte, beziehungsweise vermummte Menschen ein nicht zu übersehendes Sicherheitsrisiko dar. Daher gilt für alle Bankbesucher ein striktes Vermummungsverbot, ungeachtet der Herkunft und der Konfession.

Vermutlich wollte die Muslima den Streit deeskalieren, darauf deutet das Angebot zur Identifizierung über ihren Personalausweis ebenso hin wie die Offerte, den Schleier zu entfernen. Allerdings bestand sie darauf, sich nur in einem Nebenraum und im Beisein einer weiblichen Angestellten zu erkennen zu geben. Die Ablehnung des Mitarbeiters zeigt die große Angst der Institute vor Beraubung und Geiselnahme. Der Vorfall hat weniger mit der aktuellen Zuwanderungskrise zu tun, er offenbart nur die seit Langem vorherrschenden Befürchtungen aller Banken.

Im schlimmsten Szenario wäre die Muslima in der Sparkasse mit einer weiblichen Mitarbeiterin in einen separaten Raum gegangen, hätte ihren Nikab fallen gelassen und eine Schusswaffe gezogen.

Keine Bank will verschleierte Kunden empfangen

Allerdings besteht in keiner Bank, auch nicht in der Sparkasse Neuss, ein explizites Verbot, welches einer verschleierten Frau das Betreten des Kundenbereichs verwehrt. Dass die Institute trotzdem auf das Vermummungsverbot bestehen, verdeutlichen sie mithilfe eines Schildes, auf welchem ein durchgestrichener Motorradhelm zu sehen ist. Dieses Schild hängt auch im Eingangsbereich der betroffenen Sparkasse, es verbietet jedoch nur Motorradhelme und keine textile Verschleierung mit religiösem Hintergrund. Das Institut verweist in dem Zusammenhang auf die Automaten im Außenbereich, die verschleierten Frauen zur Verfügung stünden.

Bei vielen Banken gilt ein derartiges Vermummungsverbot auch an modernen Geldautomaten."

Kein Einzelfall

Der Ehemann der Muslima, ein Deutscher mit Migrationshintergrund, erläuterte der Zeitung, dass der Vorfall in der Sparkasse in Neuss keineswegs der Erste ist. Seiner Frau wurde schon mehrmals der Zugang zu einer Bankfiliale verwehrt, gleichwohl trug der aktuelle Fall allerdings zur völligen Verstörung bei. Mit der Angst der Banken und deren Folgen für einzelne Kunden muss sich jetzt ein Psychologe auseinandersetzen; einen Termin habe das Paar bereits vereinbart, heißt es.

Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass bei vielen Banken außerhalb Europas ein derartiges Vermummungsverbot auch an modernen Geldautomaten gilt. Die sind von Kameras überwacht und stellen ihren Service bereits ein, wenn ein Kunde mit Motorradhelm und Sonnenbrille seine Karte einführen will.

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