Thema bei einer Scheidung Wie wird der Versorgungsausgleich durchgeführt?
Mit dem Versorgungsausgleich werden im Falle einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Altersversorgung geteilt. Beide Partner bekommen jeweils die Hälfte der Rentenanwartschaften.
Scheitert eine Ehe, hat das für die geschiedenen Eheleute auch materielle Konsequenzen. Dabei geht es nicht nur um das geimeinsame Eigenheim und andere Vermögenswerte, sondern auch um die Altersvorsorge. Beispielsweise tritt in vielen Familien einer der Partner beruflich kürzer, um die Kinder zu betreuen. In dieser Zeit zahlt derjenige keine oder geringere Beiträge in seine Rentenversicherung ein. Mit dem Versorgungsausgleich sollen mögliche Benachteiligungen bei der Altersvorsorge vermieden werden.
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Welche Rentenanwartschaften werden in den Versorgungsausgleich einbezogen?
- gesetzliche Rentenversicherung
- berufsständische Versorgungswerke
- betriebliche Altersvorsorge
- Rürup-Rente
- Riester-Rente
- private Rentenversicherung
- Erwerbsunfähigkeitsrente
- Zusatzversorgung öffentlicher Dienst
Ablauf des Versorgungsausgleichs
Im Unterschied zum Vermögensausgleich muss der Versorgungsausgleich nicht gesondert beantragt werden. Das Gericht, das mit der Scheidung befasst ist, berechnet den Versorgungsausgleich automatisch. Beide Eheleute bekommen einen Fragebogen. Dort sind alle Versicherungen und Anwartschaften für die Absicherung im Alter aufzuführen. Damit das Gericht die erworbenen Ansprüche bewerten kann, sind die Versicherungsnummern anzugeben. Die Ehepartner sind verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu machen. Kommt jemand dieser Pflicht nicht nach, erhebt das Gericht ein Zwangsgeld.
Überprüfung durch die Versorgungsträger
Das Gericht setzt sich mit den Versorgungsträgern in Verbindung und lässt die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche ermitteln. Die Ehezeit beginnt mit dem Monat der Eheschließung und endet mit dem Endes des Monats vor der Zustellung des Scheidungsantrags. Liegen alle Angaben vor, bekommen beide Partner eine Übersicht. Bei der Prüfung der Angaben sollte man sich von einem Experten unterstützen lassen, denn Fehler - die durchaus nicht ausgeschlossen sind - können unter Umständen sehr teuer zu stehen kommen.
Ziel es ist, dass die während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften am Ende des Versorgungsausgleichs gleichmäßig auf beide Partner verteilt sind."
Teilung der Anwartschaften
Der eigentliche Versorgungsausgleich wird beim Scheidungstermin vorgenommen. Am Beispiel der gesetzlichen Rentenversicherung lässt sich die Teilung der Ansprüche veranschaulichen. Dort werden die Rentenanwartschaften in sogenannte Entgeltpunkten ermittelt. Diese entsprechen bei der Rentenzahlung einem bestimmten Euro-Wert.
Die Entgeltpunkte beider Partner werden miteinander verglichen. Der Partner, der während der Ehezeit mehr Entgeltpunkte angesammelt hat, muss die Differenz mit dem Ex-Partner teilen.