Die Rentenreformen haben zu Änderungen im Steuerrecht geführt

Weit nach vorne schauen Wie werden die Renten besteuert?

Die Rentenreformen haben zu Änderungen im Steuerrecht geführt. Einerseits können Vorsorgeaufwendungen jetzt zunehmend steuermindernd berücksichtigt werden, andererseits erhöht sich der steuerpflichtige Anteil der Rentenleistungen.

Die jährliche Einkommensteuererklärung - bisher spielte diese lästige Pflicht für die meisten Rentner in Deutschland eine untergeordnete Rolle. Doch seit einigen Jahren wächst der Anteil der Ruheständler, die Steuern entrichten. Was Sie in diesem Zusammenhang wissen müssen, haben wir kurz für Sie zusammengefasst.

Übergang zur nachgelagerten Besteuerung

Das ist das entscheidende Stichwort, mit dem sich die gesetzlichen Veränderungen in Bezug auf das Steuerrecht zusammenfassen lassen. Was heißt das für die Versicherten? Bisher zahlten Sie Ihre Beiträge zur Rentenversicherung aus versteuertem Einkommen. Die Rente, die sich daraus ergab, war weitgehend steuerfrei. Jetzt wird der Anteil der Rentenleistung, für den Steuer zu entrichten ist, Jahr für Jahr erhöht. Im Gegenzug werden Beiträge zur Rentenversicherung im steigenden Maße als steuermindernde Vorsorgeaufwendungen anerkannt. Für die meisten gesetzlich Versicherten ist der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung vorteilhaft, weil das Einkommen während der Erwerbstätigkeit üblicherweise höher als im Ruhestand ist.

Welche Renten sind von steuerrechtlichen Folgen der Rentenreform betroffen?

  • Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Leistungen der landwirtschaftlichen Alterskasse
  • Leistungen berufsständischer Versorgungswerke
  • Basisrente (besser bekannt als Rürup Rente)
  • Kapitalgedeckte Leibrentenversicherung  nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Wonach richtet sich der Besteuerungsanteil?

Welcher Teil der Rente besteuert wird, hängt allein vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Mit welchem Alter Sie in Rente gehen, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Seit 2005 werden alle Renten mindestens zu 50 % besteuert. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil in Zwei-Prozentschritten, dann geht es in Ein-Prozentschritten weiter. Wer ab 2040 in Rente geht, muss die Leistungen voll versteuern.

Welcher Teil der Rente besteuert wird, hängt allein vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab." 

Sonderregelung für Zahler von Beiträgen oberhalb der Höchstgrenze

Ein wichtiger Hinweis für Versicherte, die vor 2005 Beiträge oberhalb der Höchstgrenzen eingezahlt haben: Falls Sie selbst mindestens 10 Jahre lang solche Beiträge entrichtet haben, gibt es eine Sonderregelung für Sie. 

Sie habe Anspruch auf frühere Ertragsanteilsbesteuerung. Um diesen Anspruch geltend zu machen, müssen Sie einen Antrag an die zuständige Finanzbehörde stellen und die Zahlung solcher Beiträge nachweisen. 

Wenn Sie von dieser Regelung betroffen sind, empfiehlt sich die Konsultation eines erfahrenen Steuerberaters.

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