Immer nachrechnen (lassen) Die teure Vorfälligkeitsentschädigung
Banken berechnen eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ein Kreditnehmer vorzeitig aus seinem Kreditvertrag aussteigt. Es lohnt sich, nachzurechnen, denn Untersuchungen zeigen, dass die Forderungen der Kreditinstitute oft zu hoch sind.
Die Vergabe von Krediten ist ein Geschäftsmodell. Kündigt ein Kreditnehmer seinen Vertrag vorzeitig, entgehen der Bank Gewinne. Um diesen Nachteil auszugleichen, räumt der Gesetzgeber Kreditgebern einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entschädigung ein. Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung im Einzelfall angesetzt werden darf, ist gesetzlich nicht geregelt. Im Laufe der Zeit wurden jedoch einige Urteile gesprochen, die als Richtlinien dienen. Da die Überprüfung solcher Berechnungen für Laien sehr schwierig ist, sollten Sie sich professionelle Unterstützung suchen und dem Bescheid Ihres Vertragspartners gegebenenfalls widersprechen.
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Erster Schritt: Überprüfen, ob die Berechnung vollständig ist
Damit die Berechnung der Vorfälligkeitsentscheidung nachvollzogen werden kann, sollten Sie zunächst feststellen, ob folgende Angaben im Bescheid zu finden sind und welche Daten zugrunde gelegt wurden:
- Wiederanlagezins, mit dem die Bank gerechnet hat
- Höhe der eingesparten Verwaltungskosten
- Höhe der ersparten Risiko-Kosten
- Berücksichtigung zukünftiger Sondertilgungen
- Höhe der Gebühr für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
Falls Sie bereits bei dieser ersten Überprüfung Mängel feststellen, sollten Sie Ihre Fragen schriftlich festhalten und eine vollständige, detaillierte Berechnung anfordern.
Zweiter Schritt: Professionelle Hilfe suchen
Stehen Ihnen die oben genannten Daten zur Verfügung, sollten Sie selbst nachrechnen oder die Entschädigung von einem Fachmann berechnen lassen. Sie könnten zum Beispiel einen Online-Rechner nutzen. Die Werte, die auf diese Weise berechnet werden, sollten Sie jedoch lediglich als Orientierung ansehen, denn die zugrunde gelegten Daten sind nicht immer auf dem aktuellen Stand. Alternativ können Sie sich an eine Verbraucherschutzzentrale wenden.
Für die Überprüfung der Vorfälligkeitsentschädigung verlangen die Verbraucherschützer etwa 70 Euro. Als Bearbeitungszeit sollten Sie etwa zwei Wochen einplanen. Unabhängige Finanzfachleute und auch das Institut für Finanzdienstleistungen rechnen nach Stundensätzen ab. Von diesen Kosten sollten Sie sich nicht abschrecken lassen, denn die zu erwartende Ersparnis ist in vielen Fällen deutlich größer.
Kündigt ein Kreditnehmer seinen Vertrag vorzeitig, entgehen der Bank Gewinne."
Dritter Schritt: Korrektur der Berechnung durchsetzen
Stellt sich heraus, dass die von der Bank berechnete Vorfälligkeitsentschädigung zu hoch ist, müssen Sie Ihren Vertragspartner umgehend auffordern, den Betrag zu senken. Legen Sie dem Schreiben eine Kopie des Gutachtens bei. Falls sich die Bank weigert, sollten Sie sich einen Anwalt suchen, der sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert hat. Allerdings müssen Sie bei einem solchen Schritt berücksichtigen, dass die Kosten für den Anwalt die erwartete Ersparnis reduzieren. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie nachfragen, ob diese einen Teil der Kosten übernehmen würde.