Die Aktionärshauptversammlungen von Bayer und UBS verweigern der Führungsriege die Entlastung

Die neue Macht der Anteilsinhaber Die Waffen der Aktionäre

Böse Überraschung: Die Aktionärshauptversammlungen von Bayer und UBS verweigern der Führungsriege die Entlastung - und besinnen sich damit ihrer enormen Macht.

Von wegen langweilige Angelegenheit: Hauptversammlungen werden oft genug unterschätzt, was nicht zuletzt an den Aktionären selbst liegt. Sie haben es nämlich in der Hand, dem Management des Unternehmens Zügel anzulegen. So geschehen bei Bayer und UBS - die Aktionäre haben die Führungsriege nicht entlastet.

Auch Aktionäre tragen Verantwortung

Der Chemie- und Pharmakonzern Bayer war nach der umstrittenen Monsanto-Übernahme nicht nur in die Schlagzeilen geraten, auch der Börsenkurs ist in den Keller gerutscht. Für über die Hälfte der Aktionäre der Hauptversammlung war dies Grund genug, der Unternehmensführung die sonst in der Regel übliche Entlastung zu verweigern. Ebenso schwierig gestaltete sich die Hauptversammlung für die schweizerische Großbank UBS, die sich in Frankreich mit einer verhängten Strafzahlung von 4,5 Milliarden Euro konfrontiert sieht - wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Die UBS-Aktionäre ließen dies dem Vorstand nicht durchgehen und nahmen somit ihre Verantwortung als Anteilseigner wahr.

Nun ist dies nicht das erste Mal, dass Aktionäre die Verantwortlichen in Haftung nehmen, wie der einstige RTL-Chef Bert Habets oder Carsten Kengeter, der ehemalige Vorsitzende des Vorstandes der Deutschen Börse, am eigenen Leib zu spüren bekamen. Allerdings waren beide nicht mehr im Amt, als die Abstimmungen erfolgten. Die Situation von Werner Baumann als Bayer-Chef und Sergio Ermotti von UBS stellt sich also deutlich dramatischer dar: Baumann avancierte nämlich zum ersten im Amt befindlichen DAX-Vorstand, der von den Eigentümern einen Denkzettel erhielt.

Aktionäre haben es bei der Hauptversammlung in der Hand, dem Management des Unternehmens Zügel anzulegen."

Schauplatz Hauptversammlung

Die Hauptversammlung beschließt nicht nur das Vergütungssystem für den Vorstand, sie soll mit dieser Entlastung der Führungsriege die Verwaltung des Unternehmens durch die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder billigen. Eine rechtliche Konsequenz ist deswegen nicht zu befürchten, worauf die Betroffenen der beiden Unternehmen auch direkt hinwiesen. Allerdings darf der Vertrauensverlust nicht unterschätzt werden. Der Aufsichtsrat ist in einem solchen Fall der Nichtentlastung darüber hinaus berechtigt, die Vorstandsriege abzusetzen.

Bislang sind in den genannten Fällen keine personellen Konsequenzen gezogen worden, bei Bayer sprach der Aufsichtsrat dem Vorstand sogar das Vertrauen aus. Diese Entscheidung dürfte der Tatsache geschuldet sein, dass sich das Unternehmen allein in den USA über 13.000 Klagen ausgesetzt sieht. Ein Führungswechsel wäre zu diesem Zeitpunkt alles andere als ratsam. Und doch will der Aufsichtsrat seiner Pflicht nachkommen und um das Vertrauen der Anteilseigner kämpfen. Das wäre wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung.

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