Die Nachrichten über exorbitante Beitragssteigerungen in der PKV sind zunächst einmal grundsätzlich zu relativieren

PKV versus GKV Fakten zur und Argumente für die Private Krankenversicherung

Alle Jahre wieder: Sobald die Beiträge für die PKV angepasst werden, sieht sich dieses alternative Krankenversicherungssystem mit massiver Kritik konfrontiert. Ein klarer Blick auf die Fakten rückt die Tatsachen zurecht.

Die teilweise schockierenden Nachrichten über exorbitante Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind zunächst einmal grundsätzlich zu relativieren: Hier greift nämlich das Prinzip der nachholenden Beitragsanpassung, sodass auf mehrere stabile Jahre ein Beitragssprung erfolgen kann. Zum letzten Jahreswechsel wurde dieser verstärkt durch die ausbleibenden Zinseinnahmen - die Gründe sind bekannt. Es gibt bereits Bestrebungen, die fälligen Anpassungen auf kleinere und gleichmäßige Schritte zu verteilen.

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Das Prinzip der PKV: Risikoabhängige Beiträge müssen Kosten decken

Im Gegensatz zur GKV werden in der PKV die Beiträge generell risikoabhängig und für jede versicherte Person kalkuliert. Ausschlaggebend sind neben dem Eintrittsalter der jeweilige Gesundheitszustand, risikoerhöhende Umstände, beispielsweise der Beruf, und natürlich der gewünschte Versicherungsumfang. Wer erstklassig krankenversichert sein möchte, zahlt entsprechend mehr als dies bei einer Grundversorgung analog der GKV der Fall wäre. 

Nun hat die PKV ebenso mit Kostentreibern zu kämpfen wie die GKV: Einerseits steigen die Kosten für die medizinische Versorgung, neue Therapien und Medikamente lassen die Ausgaben steigen. Eine Anpassung darf aber erst erfolgen, wenn die effektiven Belastungen die Kalkulation um fünf bis zehn Prozent überschreiten - und ein unabhängiger Treuhänder nach Prüfung zustimmt. 

Altersrückstellungen inklusive - die Rechte der Versicherten

Ein weiterer gravierender Unterschied bezieht sich auf die inkludierten Altersrückstellungen: Jeder Versicherungsbeitrag zur PKV enthält einen Anteil, der zur Beitragsentlastung im Alter angelegt wird. Die Höhe ist dabei abhängig vom gewählten Tarif, selbst bei einem Wechsel gehen diese Rückstellungen nicht verloren. Allerdings leidet die PKV ebenso unter der anhaltenden Niedrigzinsphase wie alle kapitalbildenden Versicherungssparten. Konnten bislang immerhin 3,5 Prozent als Höchstrechnungszins bei der Beitragskalkulation angesetzt werden, lassen sich diese Einnahmen am Kapitalmarkt ganz einfach nicht mehr realisieren - die Beiträge müssen steigen.

Jedem privat Versicherten steht der interne Tarifwechsel zu." 

Doch die Versicherten sind diesen Entwicklungen nicht wehrlos ausgeliefert: Im Gegensatz zur GKV, wo selbst ein Kassenwechsel nur eine marginale Veränderung der Beitragsbelastung einbringt, steht jedem privat Versicherten der interne Tarifwechsel zu. Auf diese Weise können auch bereits über Jahre in einem Tarif abgesicherte Personen von den oft günstigen jüngeren Tarifgenerationen ihrer Gesellschaft profitieren, ohne dass mit einem solchen Wechsel zwangsläufig Leistungseinbußen verbunden sind.

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