Der Widerrufsjoker für Versicherte Geld zurück bei renditeschwachen Versicherungspolicen
Auch heute noch lässt sich ein großer Teil der zwischen 1994 und Ende 2007 abgeschlossenen Lebensversicherungen rückabwickeln, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft durchgeführt wurde. Die Folge: Es gibt die Beiträge zurück - plus Zinsen obendrauf.
Angesichts der mageren Renditen, die Lebensversicherungen wegen der extrem niedrigen Zinsen erwirtschaften, könnte sich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als lukrative Alternative herausstellen: Nach wie vor können zahlreiche Policen aus der Zeit zwischen 21.07.1994 bis 31.12.2007 noch heute widerrufen werden, da die Versicherungskunden nicht rechtskonform zum möglichen Widerruf belehrt worden waren. Der besondere Charme dieser Vorgehensweise: Auch für bereits gekündigte Verträge lässt sich so im Nachhinein noch finanzieller Ausgleich fordern.
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Widerrufsbelehrung in der Lebensversicherung - der ewige Streitpunkt
Die relevanten Urteile sind bereits einige Zeit alt. Am 7. Mai 2014 (Az. BGH IV ZR 76/11) und am 29. Juli 2015 (Az. BGH IV ZR 384/14) kam der Bundesgerichtshof zum Ergebnis, dass die genutzten Widerrufsbelehrungen in den Lebensversicherungsverträgen gegen die Vertragsbedingungen verstoßen. Im Jahr 2016 bestätigte das Bundesverfassungsgericht diese Einschätzung - und legte damit den Grundstein für die Möglichkeit, noch heute die betreffenden Verträge zu widerrufen. Der Vorteil: Der Versicherer muss alle eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurückzahlen, abgezogen werden darf nur der Risikoanteil. Der daraus resultierende Erstattungsanspruch übersteigt den Rückkaufswert bei Weitem.
Dass sich die Ansprüche der Versicherten nicht nur auf die eingezahlten Beiträge, sondern auch auf eine Nutzungsentschädigung beziehen, konnte das WERTE.management Family Office bereits mehrfach erfolgreich für Mandanten durchsetzen. Die Erfahrungen zeigen, dass Mandanten durch die Rückabwicklung zwischen 25%-60% mehr im Vergleich zum Auszahlungs- oder Rückkaufswert erhalten. Im jüngsten Beispiel erhielt einer unserer Mandanten 225.000 Euro, anstatt des ausgewiesenen Rückkaufswertes in Höhe von 150.000 Euro, so das WERTE.management Family Office.
"Im jüngsten Beispiel erhielt einer unserer Mandanten 225.000 Euro, anstatt des ausgewiesenen Rückkaufswertes in Höhe von 150.000 Euro"
Chance nutzen: Unrentable Verträge auflösen und Erstattungsansprüche geltend machen
Damit eröffnet sich für viele Versicherte die Möglichkeit, sich elegant von den Alt-Verträgen zu trennen und die reguläre Ablaufleistung sogar zu übertreffen. Selbst für bereits gekündigte Lebensversicherungen lassen sich noch Rückzahlungen aushandeln: Der in diesen Fällen ausgezahlte Rückkaufswert wurde immer unter Berücksichtigung der hohen Vertriebs- und Verwaltungskosten berechnet, was in der Regel dazu führte, dass weniger als die eingezahlten Beiträge zurückgeführt wurden. Die Abrechnung noch einmal zur Hand zu nehmen, kann sich also unter dem Strich richtig lohnen.
Nach Einschätzung der Experten sind über 60% der Verträge aus den Jahren 1994 bis Ende 2007 betroffen. Allein diese Zahl zeigt schon, dass zahlreiche Versicherungsgesellschaften und deren Verträge von damals fehlerhaft waren. Ob die Widerrufsbelehrung zu beanstanden ist, dazu geben Spezialisten, Rechtsanwälte und Verbraucherzentralen Auskunft. Bei der Durchsetzung der Ansprüche ist jedoch Vorsicht bei der Beraterwahl geboten. Ansonsten läuft man Gefahr, dass die Rückzahlungsansprüche gleich wieder von Erfolgsbeteiligungen und hohen Beratungspauschalen aufgezehrt werden. Das WERTE.management Family Office hat ein Expertennetzwerk zusammengestellt, dass professionell und aus einer Hand mögliche Ansprüche prüfen und durchsetzen kann. Ein aufwandsbezogenes Honorar für tatsächlich erbrachte Leistungen ist auch hier klar zu bevorzugen, damit es am Ende keine bösen Überraschungen gibt.
Für einige Versicherungskunden bietet sich damit am Ende doch noch die Chance auf ein unerwartetes "Happy-End".