Rechtzeitig Gedanken machen Hintergründe zum Berliner Testament
Als Berliner Testament wird ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten bezeichnet. Die Eheleute setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des zuletzt gestorbenen Partners erben andere.
Mit dem Berliner Testament ist es möglich, sich gegenseitig über den Tod hinaus abzusichern. Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das kann beispielsweise dazu führen, dass der Witwer beziehungsweise die Witwe das Eigenheim veräußern muss, um den Kindern ihren Erbteil auszuzahlen. Ein Berliner Testament hat jedoch auch Nachteile. Der Überlebende kann seinen Nachlass nicht frei regeln, da das Berliner Testament nach dem Tod des ersten Partners nicht mehr abgeändert werden kann. Darüber hinaus gibt es steuerliche Nachteile, da Kinder ihre Freibeträge bei der Erbschaftsteuer nur einmal ausschöpfen können. Vermögende Eheleute sollten sich von einem Notar beraten lassen, ob es möglicherweise gute Alternativen zum Berliner Testament gibt.
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Was Sie über das Berliner Testament wissen sollten:
- Eheleute und eingetragene Lebenspartner können ein Berliner Testament aufsetzen.
- Notarielle Unterstützung ist nicht zwingend erforderlich. Das Berliner Testament muss handschriftlich aufgesetzt sein und von beiden Partnern unterschrieben werden.
- Es muss klar ausgedrückt werden, dass der überlebende Partner Alleinerbe sein soll.
- Eine Abänderung eines Berliner Testaments ist nur im gegenseitigen Einverständnis möglich.
- Ein einseitiger Widerruf ist zu Lebzeiten beider Partner möglich. Dieser Widerruf muss notariell beurkundet werden. Der andere Partner wird über den Widerruf informiert.
Vorteile des Berliner Testaments
Mit einem Berliner Testament wollen Partner in der Regel erreichen, dass der beziehungsweise die Hinterbliebene auch alleine den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten kann. Eine Erbauseinandersetzung entfällt im ersten Erbfall.
Mit einem Berliner Testament wollen Partner in der Regel erreichen, dass der/die Hinterbliebene auch alleine den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten kann."
Nachteile
Mit einem Testament enterben die Eltern ihre Kinder zunächst. Der Anspruch auf den Pflichtteil bleibt jedoch erhalten. Da ein Pflichtteil immer ein Geldanspruch ist, kann das dazu führen, dass das Elternhaus trotz des Berliner Testaments veräußert werden muss. Einige Eheleute versuchen dem etwas entgegenzusetzen, in dem sie Pflichtteil-Strafklauseln in ihr Testament einfügen.
Die Erfahrung zeigt, dass solche Klauseln in vielen Fällen unangenehme Folgen haben und nicht die gewünschte Wirkung erzielen. Sind solche Komplikationen vorherzusehen, sollten Sie sich unbedingt von einem erfahrenen Notar beraten lassen. Professionelle Unterstützung ist ebenfalls bei großen Vermögen empfehlenswert, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
GFMS Nentwig Podcast
Hierzu empfehlen wir Ihnen den GFMS Nentwig Podcast mit dem Notar Dr. Jörg Ihle! Hier können Sie reinhören: https://www.youtube.com/watch?v=C4AeOcz6GBg
Autor: Jürgen E. Nentwig, juergen.nentwig@gfmsnentwig.de