Eine Rückkehr in die GKV ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich

Auch spät noch möglich Rückkehr von der PKV in die GKV

Viele ältere privat Krankenversicherte stöhnen über hohe Beiträge und sehnen sich nach einem Wechsel in die GKV. Besonders betroffen sind Selbstständige, die die Beiträge alleine schultern müssen. Aber auch mancher Besserverdiener macht sich im Hinblick auf seine Rente Wechselgedanken.

Das Problem: eine Rückkehr in die GKV ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Jenseits der 55 ist die Rückkehr faktisch ausgeschlossen. Vor Erreichen der Altersgrenze ist der Wechsel im Wesentlichen an den Wiedereintritt der GKV-Versicherungspflicht gebunden. Dafür sind manche Hürden zu überwinden, unmöglich ist der Wechsel nicht.

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Wiedereintritt der Versicherungspflicht - die Eintrittskarte in die GKV

In der Regel ist die "Eintrittskarte" für die Rückkehr eine abhängige Beschäftigung, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet. Wer vorher als Privatversicherter selbstständig war, muss dazu seine Selbstständigkeit aufgeben bzw. darf sie allenfalls noch als Nebenerwerb ausüben. Viele Solo-Selbstständige, die in den letzten Jahren wieder ein Beschäftigungsverhältnis gefunden haben, haben diese Umstiegsmöglichkeit genutzt. Bei bestehender abhängiger Beschäftigung kann die Reduzierung der Arbeitszeit das Wiedereintreten der Versicherungspflicht bewirken. In bestimmten Konstellationen ist sogar der Einstieg über die Familienversicherung möglich - dazu muss die Erwerbstätigkeit aber komplett aufgegeben werden.

Allerdings sollte die Rückkehr immer gut überlegt sein. Denn es ist keineswegs sicher, dass die gesetzliche Krankenversicherung die bessere - sprich: günstigere - Option ist. Das ist meist der Fall, wenn im Rentenalter die Bedingungen für die Krankenversicherung der Rentner (KvdR) gelten. Dazu muss man aber in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens 9/10 der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein. Diese Bedingung erfüllen viele Rückkehrer nicht.

Jenseits der 55 ist die Rückkehr faktisch ausgeschlossen."

Wechsel nicht automatisch die bessere Lösung

Sie müssen sich dann nach Rentenbeginn freiwillig gesetzlich krankenversichern - mit der Konsequenz, dass auch Beiträge auf andere Einkünfte als die gesetzliche Rente anfallen und zwar zu hundert Prozent. Der Rentenversicherungsträger beteiligt sich nur an den auf die gesetzliche Rente entfallenden Beitragszahlungen. Dadurch können sich die GKV-Beiträge exorbitant verteuern - so sehr, dass die private Krankenversicherung günstiger käme und das bei oft höherem Leistungsniveau.

Der Wechsel in einen günstigeren Tarif beim bisherigen PKV-Anbieter ist eine Alternative, um Beiträge zu sparen - für Versicherte ohne Rückkehrchance in die GKV der einzige Weg. Unabhängiger und kompetenter Rat hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

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