Widerrufbelehrung Verbraucherfreundliches Urteil
Ein sensationelles Urteil eröffnet zahlreichen Immobilienkäufern und Bauherren die Chance, aus ihrem verzinsten Finanzierungsvertrag ein zinsloses Darlehen zu machen. Stichwort Aufrechnungsklausel.
Das Landgericht Ravensburg bestätigte mit ihrer Entscheidung vom 21. September 2018 die Wirksamkeit des Widerrufs eines Finanzierungsvertrages mit Aufrechnungsklausel. Dieses Urteil ist ziemlich richtungsweisend, denn diese Klausel findet sich in den allermeisten Verträgen der Sparkassen und Banken.
Autorenbox (bitte nicht verändern)
Aufrechnungsklausel unangemessen verbraucherschädlich
Schon im März hatte der BGH befunden, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen eine unwirksame Klausel formuliert ist. Diese schränkt die gesetzlichen Aufrechnungsmöglichkeiten ein - und zwar zum Schaden der Bankkunden. Demnach kann ein Kunde nur Forderungen einer Bank aufrechnen, solange seine eigenen Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Diese Regelung wirkt sich insbesondere dann aus, wenn sich Bank und Kreditnehmer zur Wirksamkeit eines Widerrufs streiten: Der Bankkunde hat es dann nämlich schwerer, seinen Widerruf auszuüben, da er im Anschluss einen weiteren Darlehensbetrag benötigt und dabei auch alle bislang aufgelaufenen Zinsen mitfinanzieren muss.
Nun hat das Landgericht Ravensburg festgestellt, dass diese Regelung Kreditnehmer an der Ausübung eines Widerrufs hindern könnte - und das bei der erst in den letzten Jahren zu Gunsten der Bankkunden geänderten Rechtsgrundlage für einen Widerruf. Grundsätzlich bezieht sich das Urteil auf einen Verbraucherkredit, was sich jedoch laut Expertenmeinung auch auf Immobilienfinanzierungen übertragen lässt. Diese enthalten nämlich ebenfalls in den meisten Fällen eine derartige Klausel, was die Gerichtsentscheidung umso bedeutender macht.
Verträge widerrufen
Demnach können Kreditnehmer, die ihren Vertrag zwischen 2010 und 2016 abgeschlossen haben, ihre Kreditverträge wirksam widerrufen. Und es kommt noch besser: Das Landgericht Ravensburg hat nämlich geurteilt, dass der jeweiligen Bank oder Sparkasse nach dem Widerruf keine Zinsen zustehen. Diese Entscheidung ist ausgesprochen wichtig, denn die Streitigkeiten zu einem Widerruf können sich schnell über mehrere Monate hinziehen, bis es zu einer endgültigen Klärung kommt.
Kreditverträge, die zwischen 2010 und 2016 abgeschlossen wurden, können möglicherweise wirksam widerrufen werden."
Zahlen Kreditnehmer in dieser Zeit die Raten weiter, können diese als Tilgung angerechnet werden - und damit nach dem Widerruf einen zinslosen Kredit in Anspruch nehmen.
Ob und inwieweit das funktioniert, kann jedoch nur ein Rechtsanwalt im Einzelfall klären. Es lohnt sich also, die im genannten Zeitraum geschlossenen Darlehensverträge prüfen zu lassen und gemeinsam mit einem Rechtsbeistand die Erfolgsaussichten bei einer derartigen Vorgehensweise einschätzen zu lassen.