Die staatliche Altersvorsorge Wie berechnet sich die Rente?
Wer über sein Berufsleben kontinuierlich Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt hat, erwirbt damit auch einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Die Höhe der Rente wird dabei von verschiedenen Faktoren beeinflusst.
Seit einigen Jahren informiert die Rentenversicherung die Beitragszahler in regelmäßigen Abständen darüber, mit welcher Rente sie später einmal rechnen können. Grundlage der Berechnung ist die Rentenformel, die generell bei der Festlegung der Rentenhöhe zugrunde gelegt wird. Wir erläutern hier, wie sie funktioniert.
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Die Rentenformel - kein Buch mit sieben Siegeln
Tatsächlich ist die Rentenformel kein kompliziertes mathematisches Hexenwerk. Auch Nicht-Mathematiker können sie gut nachvollziehen. Sie lautet für monatliche Werte wie folgt:
Rente = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor
Die einzelnen Multiplikationsfaktoren bedürfen der Erläuterung.
1. Entgeltpunkte
Die Entgeltpunkte bilden den wichtigsten Faktor der Rentenberechnung. Sie werden im Lauf Ihres Berufslebens angesammelt, während Sie Beiträge zahlen. Sie erhalten dabei in einem Jahr genau einen Entgeltpunkt, wenn Ihr Verdienst exakt dem Durchschnittsverdienst der Beitragszahler entspricht. Liegt er darüber oder darunter, vermehren oder vermindern sich die Entgeltpunkte entsprechend dem prozentualen Umfang Ihres Mehr- oder Minderverdienstes. Ein Beispiel: Sie verdienen 50 Prozent mehr als im Durchschnitt. Dann erhalten Sie im betreffenden Jahr 1,5 Entgeltpunkte.
2. Zugangsfaktor
Mit dem Zugangsfaktor werden Zu- und Abschläge bei der Rente erfasst. Sollten Sie vorzeitig in Rente gehen, fallen Abschläge an. Zuschläge werden gewährt, wenn Sie länger als nötig arbeiten. Starten Sie "regulär" in die Rente, beträgt der Zugangsfaktor 1,0.
Grundlage der Berechnung ist die Rentenformel: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor."
3. Aktueller Rentenwert
Mit dem aktuellen Rentenwert werden Rentenanpassungen aufgrund der allgemeinen Wirtschafts- und Lohnentwicklung berücksichtigt. Jedes Jahr wird von der Bundesregierung neu festgelegt, um welchen Prozentsatz die Renten steigen sollen.
Darauf basiert der Rentenwert. Er liegt jetzt bei 31,03 Euro für die alten Bundesländer und bei 29,69 Euro für die neuen Bundesländer.
4. Rentenartfaktor
Der Rentenartfaktor bezieht sich auf die Art der Rente. "Normale" Altersrenten haben den Faktor 1,0. Diese Zahl gilt auch bei Erwerbsminderungsrenten im Fall voller Erwerbsminderung sowie bei Erziehungsrenten. Erwerbsminderungsrenten wegen teilweiser Erwerbsminderung haben den Faktor 0,5. Für Voll- und Halbweisenrenten gilt der Rentenartfaktor 0,2 bzw. 0,1.
Bei Witwenrenten gilt je nach Konstellation der Rentenartfaktor 0,55 oder 0,6.