Finanzlexikon Kapitalerträge aus dem Ausland
Wenn Erträge grenzüberschreitend anfallen.
In einer globalisierten Finanzwelt ist es selbstverständlich geworden, Geld auch im Ausland anzulegen – sei es über ausländische Fonds, Aktien internationaler Unternehmen oder Depots bei Banken außerhalb Deutschlands. Diese Investitionen werfen Kapitalerträge ab, die steuerlich erfasst werden müssen.
Doch sobald Erträge im Ausland entstehen, treffen zwei Steuerrechtsordnungen aufeinander. Ohne klare Regeln könnte es zu Doppelbesteuerung kommen – also einer doppelten Belastung desselben Ertrags durch verschiedene Staaten. Das deutsche Steuerrecht und internationale Abkommen sorgen dafür, dass solche Überschneidungen vermieden oder ausgeglichen werden.
Steuerpflicht in Deutschland
Wer in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, muss grundsätzlich alle Kapitalerträge weltweit angeben – unabhängig davon, wo sie erzielt wurden. Maßgeblich ist das Wohnsitzprinzip: Wer hier lebt, versteuert auch seine Auslandsgewinne in Deutschland.
Damit unterliegen auch Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne aus ausländischen Anlagen der Abgeltungsteuer. Anders als bei inländischen Banken erfolgt der Steuerabzug jedoch meist nicht automatisch, da ausländische Institute keine deutsche Steuer abführen. Die Erträge müssen daher in der Steuererklärung angegeben werden.
Quellensteuer im Ausland
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Viele Staaten erheben auf Kapitalerträge eine Quellensteuer – eine Steuer, die direkt im Herkunftsland der Erträge einbehalten wird.
Typischerweise betrifft das Dividenden oder Zinsen aus Aktien und Anleihen.
Die Höhe variiert je nach Land und Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Beispiele:
- In den USA beträgt die Quellensteuer auf Dividenden meist 15 Prozent, wenn ein DBA mit Deutschland besteht.
- In Frankreich liegt der Satz bei 12,8 Prozent.
- Ohne Abkommen kann die Steuer bis zu 30 Prozent betragen.
Diese Steuer wird im Ausland einbehalten, bevor der Ertrag auf das Konto in Deutschland fließt.
Anrechnung auf die deutsche Steuer
Damit die Belastung nicht doppelt entsteht, sieht das deutsche Steuerrecht die Anrechnungsmethode vor. Die im Ausland gezahlte Quellensteuer kann bis zu einem bestimmten Höchstbetrag auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden.
Beispiel:
Beträgt die deutsche Steuer 25 Prozent und wurden im Ausland 15 Prozent Quellensteuer gezahlt, führt das Finanzamt nur noch die Differenz von 10 Prozent ab. Die Gesamtbelastung bleibt damit bei 25 Prozent.
Wenn die ausländische Steuer höher ausfällt als die anrechenbare Grenze, kann der übersteigende Betrag in manchen Fällen direkt beim ausländischen Fiskus zurückgefordert werden.
Verfahren zur Rückforderung
Die Rückforderung zu viel gezahlter Quellensteuer ist formal aufwendig, aber lohnend. Meist muss ein spezielles Formular beim ausländischen Finanzamt eingereicht werden, zusammen mit einer Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts. Diese bestätigt, dass der Antragsteller in Deutschland steuerpflichtig ist und damit Anspruch auf die Vergünstigungen des Doppelbesteuerungsabkommens hat.
Die Fristen und Verfahren unterscheiden sich je nach Land. Einige Staaten ermöglichen die Rückerstattung online, andere verlangen Originaldokumente. Eine genaue Prüfung der jeweiligen Bestimmungen ist erforderlich.
Bedeutung der Doppelbesteuerungsabkommen
Kapitalerträge aus dem Ausland bieten attraktive Chancen, verlangen aber genaue steuerliche Aufmerksamkeit."
Deutschland unterhält mit über 90 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen. Diese regeln, welcher Staat in welchem Umfang Kapitalerträge besteuern darf und wie die Anrechnung oder Rückerstattung erfolgt.
Das Ziel dieser Abkommen ist klar:
- Vermeidung von Doppelbesteuerung,
- Verhinderung von Steuerflucht,
- Rechtssicherheit für Investoren.
Doppelbesteuerungsabkommen sind damit ein zentrales Instrument, um internationale Kapitalanlagen kalkulierbar zu machen.
Praxis-Check: Wichtige Punkte bei Auslandsanlagen
- Steuerbescheinigungen aufbewahren: Für die Anrechnung der Quellensteuer sind Nachweise der ausländischen Bank erforderlich.
- Doppelbesteuerungsabkommen prüfen: Sie bestimmen, wie hoch die Quellensteuer ausfallen darf und ob eine Rückforderung möglich ist.
Diese beiden Punkte entscheiden, ob und in welchem Umfang Kapitalerträge aus dem Ausland steuerlich korrekt behandelt werden.
Fazit
Kapitalerträge aus dem Ausland bieten attraktive Chancen, verlangen aber genaue steuerliche Aufmerksamkeit. Durch das Zusammenspiel von Abgeltungsteuer, Quellensteuer und Doppelbesteuerungsabkommen lässt sich eine Doppelbesteuerung in der Regel vermeiden. Wer Nachweise vollständig führt und länderspezifische Regelungen beachtet, sichert sich nicht nur rechtliche Klarheit, sondern auch eine korrekte steuerliche Entlastung.
fair, ehrlich, authentisch - die Grundlage für das Wohl aller Beteiligten









