Die Flexirente war ursprünglich nur als Ausnahme-Lösung für besonders langjährige Versicherte gedacht

Wird immer beliebter Ruhestand ab 63

Die abschlagsfreie Rente mit 63 galt als Herzensprojekt der ehemaligen Arbeitsministerin und SPD-Vorsitzenden Andrea Nahles, die sich inzwischen selbst - weit vor 63 - in den politischen Ruhestand verabschiedet hat. Ursprünglich nur als Ausnahme-Lösung für besonders langjährige Versicherte gedacht, hat sich die Frührente inzwischen zu einem richtigen Renner entwickelt.

Möglich wurde das durch das sogenannte Flexirentengesetz. Dadurch können auch ältere Arbeitnehmer, die eigentlich nicht zur Zielgruppe der Regelung gehören, vorzeitig abschlagsfrei in Rente gehen. Das ist für sie allerdings nur gegen Leistung von Ausgleichszahlungen möglich. Immer mehr "Ruhestands-Hungrige" machen davon Gebrauch.

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Ausgleichszahlung - Preis der abschlagsfreien Frührente

Mit 63 in die Rente zu starten, ist schon lange möglich. Allerdings müssen Frührentner dabei normalerweise Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden "vorzeitigen" Monat wird der Rentenanspruch um 0,3 Prozentpunkte gekürzt. Ein Beispiel: zwei Jahre früher in den Ruhestand gehen heißt dann auch 7,4 Prozent (= 24 x 0,3 Prozent) weniger Rente. Bei einem "regulären" Anspruch von 1.400 Euro im Monat bedeutet das ein Minus von 103,60 Euro - ein Betrag, der sich im Zeitablauf empfindlich summiert.

Vermeiden lässt sich das mit einer Ausgleichszahlung. Damit wird die Rentenkasse für ihre Mehrleistungen bei gleichzeitig verkürzten Beitragszahlungen entschädigt. Dann kann der Abschlag vermieden werden. Die Höhe des Ausgleichs hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab: von der Höhe der regulären Bruttorente und vom Zeitraum des vorzeitigen Renteneinstiegs. Bei einer Bruttorente von 2.400 Euro monatlich und bei einem um vier Jahre vorgezogenen Rentenstart sind heute knapp 88.400 Euro zu leisten. Wird die Rente um zwei Jahre vorgezogen, fallen ca. 40.800 Euro an - etwas weniger als die Hälfte. Die Ausgleichszahlung kann auch ratenweise "abgestottert" werden.

Flossen der Rentenversicherung 2015 erst 24 Mio. Euro an Ausgleichszahlungen zu, waren es 2018 schon 207 Mio. Euro."

Besser als verzinsliche Kapitalanlagen

Viele Möchtegern-Frührentner haben allerdings ohnehin das Problem, nicht zu wissen, wie sie freiwerdendes Geld rentierlich anlegen sollen. Die Ausgleichszahlung bietet - versicherungsmathematisch kalkuliert - einem Mehrwert, der einer Rendite von zwei bis vier Prozent am Kapitalmarkt entspricht.

Welche "sichere" Anlage bietet das schon! Und so überrascht es kaum, dass so gerne in den vorzeitigen Ruhestand investiert wird. Flossen der Rentenversicherung 2015 erst 24 Mio. Euro an Ausgleichszahlungen zu, waren es 2018 schon 207 Mio. Euro - Tendenz weiter steigend.

 

Autor: Lothar Schmidt, ls-finanzcoaching.de

 

 

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