Alternativ können Sie den Termin online selbst bestimmen

Serie Finanzwissen: Bei uns muss alles seinen formellen Gang gehen Wie wird die Rente beantragt?

Rente wird nicht automatisch mit dem Erreichen des Rentenalters gezahlt. Um Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beziehen, müssen Sie zunächst einen Antrag stellen.

Viele ältere Berufstätige freuen sich auf ihren wohlverdienten Ruhestand. Doch nicht jedem gesetzlich Versicherten ist bewusst, dass die Rentenzahlung zuvor beantragt werden muss. Wir haben kurz zusammengefasst, worauf Sie bei Ihrem Rentenantrag achten müssen. So können Sie Ihren Teil dazu beitragen, dass Ihre erste Rentenzahlung pünktlich zum frühestmöglichen Termin auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist.

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Frühestmöglicher Rentenbeginn

Ab wann können Sie Rente beziehen? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Regelaltersgrenze wird seit der Rentenreform schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Wer zum Beispiel im Dezember 1952 geboren wurde und keine zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt (Schwerbehinderung, Beschäftigung im Bergbau, Vertrauensschutz), kann frühestmöglich ab 1. Juni 2018 Regelaltersrente beziehen. In den Rentenmitteilungen, die von den Versicherungsträgern jährlich versendet werden, ist dieser Termin angegeben. Alternativ können Sie den Termin online unter dieser Adresse selbst bestimmen.

Rechtzeitig beantragen, um Nachteile zu vermeiden

Es wird empfohlen, den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem Rentenbeginn zu stellen. Altersrente wird maximal drei Monate rückwirkend gezahlt. Das heißt, spätestens drei Monate nach dem beabsichtigten Rentenbeginn muss Ihr Antrag beim Versicherungsträger eingegangen sein, wenn Sie keine finanziellen Einbußen riskieren wollen. Versäumen Sie diese Frist, wird ab Antragstellung gezahlt.   

Formulare, Formulare ...

Um die Frist zu wahren, können Sie den Antrag zunächst formlos stellen. Ohne das Ausfüllen von Formularen geht es jedoch nicht. 

Es wird empfohlen, den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem Rentenbeginn zu stellen.

Die erforderlichen Anträge bekommen Sie in den Auskunfts- und Beratungsstellen oder Sie lassen sie sich zuschicken. Zum Download steht das Formularpaket unter dieser Adresse bereit. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare können Sie per Post an den Versicherungsträger schicken oder in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe abgeben. 

Hier bekommen Sie Unterstützung:

  • Kostenloses Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der Nummer 0800 1000 4800
  • Auskunfts- und Beratungsstellen 
  • Versicherungsämter in den Gemeindeverwaltungen

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