Serie Finanzwissen: Finanzwissen Investmentfonds Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Der Staat fördert die Vermögensbildung bei Arbeitnehmern über vermögenswirksame Leistungen. Die rechtliche Grundlage bildet das Fünfte Vermögensbildungsgesetz. Belohnt wird regelmäßiges Sparen in bestimmten Anlageformen durch Gewährung einer Arbeitnehmersparzulage. In diesem Zusammenhang wird auch Fondssparen gefördert.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bis zu 40 Euro im Monat an vermögenswirksamen Leistungen zahlen, die für regelmäßiges Sparen zu verwenden sind. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung besteht nicht, aber auf freiwilliger Basis machen viele Unternehmen davon Gebrauch. Oft sind vermögenswirksame Leistungen in Tarif- und Arbeitsverträgen verbindlich vereinbart. Wo vermögenswirksame Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang gezahlt werden, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit der Aufstockung mit eigenen Beiträgen.
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Staatliche Förderung - die Arbeitnehmersparzulage
Bei Arbeitnehmern mit niedrigeren Einkommen fördert der Staat die Vermögensbildung über die Arbeitnehmersparzulage. Die Einkommensgrenzen für die Förderung liegen im Falle der betrieblichen Sparformen bei 20.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen (40.000 Euro bei Ehepaaren). Für die Förderung können verschiedene Sparformen genutzt werden. Infrage kommen Banksparpläne, Bausparverträge, kapitalbildende Lebensversicherungen und Fondssparpläne. Eine Sonderform ist die Verwendung vermögenswirksamer Leistungen zur Tilgung von Baudarlehen.
Bei allen zugelassenen Anlageprodukten gilt als Fördervoraussetzung eine Sperrfrist von sieben Jahren, innerhalb der nicht über das angesparte Kapital verfügt werden darf. Dabei muss mindestens sechs Jahre regelmäßig gespart werden. Im siebten Jahr kann der Vertrag ruhen. Für nicht geförderte Verträge sind solche Beschränkungen nicht erforderlich. Wird ein an sich geförderter Vertrag vorzeitig aufgelöst bzw. finden Verfügungen statt, entfällt die Förderung. Hier gibt es allerdings Ausnahmen, zum Beispiel die Verfügung wegen Arbeitslosigkeit.
Vermögenswirksames Sparen mit Fondssparplänen
Bei Fondssparplänen muss es sich zwingend um Aktienfonds handeln. Als Aktienfonds werden Fonds anerkannt, die eine Aktienquote von mindestens 60 Prozent haben. Überwiegend werden für vermögenswirksame Leistungen noch aktiv gemanagte Fonds eingesetzt. Zwingend ist das aber nicht. Die meist deutlich günstigeren ETF können ebenso gut genutzt werden, sofern sie sich auf Aktienmärkte beziehen.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bis zu 40 Euro im Monat an vermögenswirksamen Leistungen zahlen."
Bei Fondssparplänen beträgt die Förderung 20 Prozent der angesparten Leistungen, maximal jedoch 80 Euro pro Jahr. Es können also bis zu 400 Euro an Sparleistungen jährlich gefördert werden. Die Arbeitnehmersparzulage wird jährlich im Rahmen der Steuererklärung beantragt, allerdings erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt. Die Sperrfrist beginnt bei Fondssparplänen immer am 1. des Jahres, in dem erstmalig Einzahlungen geleistet werden.
Die staatliche Förderung verbessert die Rendite des Fondssparplans zusätzlich und reduziert gleichzeitig das Risiko von Wertminderungen durch Kursverluste. Das Risiko ist aufgrund der Risikostreuung im Fonds und wegen des Cost-Average-Effekts begrenzt. Nach dem Ende der Sperrfrist ist das Fondsvermögen frei verfügbar.